A N D R E   S t e i n  –  B E R G W A N D E R N

 



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I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend AGB - regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen André Stein – Bergwandern  - nachfolgend Veranstalter - und dem Vertragspartner - nachfolgend Kunde.

2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten nur insoweit, als der Verwender ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


II. Teilnahmeberechtigte/Schlechtwetterregelung

1. Teilnehmen an den Veranstaltungen kann jeder, der gesund ist, der den speziellen Anforderungen an die jeweilige Veranstaltung genügt und der die entsprechende Ausrüstung mitführt, soweit diese nicht vom Veranstalter gestellt wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Tourenleitung rechtzeitig über spezielle körperliche und gesundheitliche Probleme zu informieren.

2. Der Veranstalter ist berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung Kunden auszuschließen, die den unter Absatz 1 genannten Anforderungen nicht entsprechen. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsvergütung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

3. Wetterbedingte Veranstaltungsabsagen unterliegen der ausschließlichen Entscheidung des Veranstalters. In diesem Fall erhält der Kunde einen Gutschein, der ihn berechtigt innerhalb von zwei Jahren eine gleichwertige Veranstaltung nach seiner Wahl zu besuchen.

4. Aufgrund der Wetterverhältnisse, wegen besonderer lokaler Bedingungen, durch Erkrankung von Gruppenmitgliedern oder aber auch des Tourenleiters kann es zu Änderungen im Veranstaltungsablauf kommen. Dies muss der Kunde im Ernstfall akzeptieren. Bei vorzeitigem Veranstaltungsabbruch zwecks höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


III. Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsumfang

1. Das Angebot des Veranstalters ist freibleibend.

2. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter und mit dem dort bezeichneten Leistungsumfang zustande.

3. Alle Veranstaltungen werden vom Veranstalter gewissenhaft, präzise und sorgfältig vorbereitet. Der Veranstalter stellt dafür seine Verdienste zur Verfügung. Ein darüber hinausgehender Erfolg, gleich welcher Art, insbesondere ein Gipfelerfolg oder andere subjektive Vorstellungen, die der Kunde mit der Veranstaltung verbindet ist ausdrücklich nicht geschuldet.


IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten für die Leistungen die in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführten Preise.

2. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung wie folgt sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig: Anzahlung in Höhe von € 100,00 mit Rechnungszugang, Restbetrag spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn.

3. Erfolgt der Vertragsabschluss und die Rechnungsstellung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, so ist die Vergütung sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig.


V. Rücktritt

1. Der Kunde kann von dem Vertrag vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam.

2. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt: 44 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises, 20 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises, ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises, ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 100% des Veranstaltungspreises.

3. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

4. Wird die Mindestteilnehmerzahl bei einer Veranstaltung nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, diese abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Falls die Teilnehmer jedoch bereit sind, eine Preiserhöhung zu akzeptieren, können die Touren auch mit weniger als der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden.

5. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden aus Gründen, die ihm anzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.


VI. Haftungsausschluss

1. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben

Fahrlässigkeit des Veranstalters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

2.Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadenersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Abschnitt VII, die Haftung für Unmöglichkeit nach Abschnitt VIII.

3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4. Von den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, nimmt der Kunde an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil. Der Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung ist Sache des Kunden.


VII. Verzugshaftung

1. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

2. Der Veranstalter haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Veranstalters für den Schadensersatz neben der Leistung auf 15 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Veranstalter etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


VIII. Unmöglichkeitshaftung

1. Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 15 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

2. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


IX. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit einer solchen Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


X. Schriftform

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung oder vom Veranstalter besonders Bevollmächtigte. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Veranstalters bestätigt werden.

2. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.


XI. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters.

2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.



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